Liebe Wanderfreunde und Wanderfreundinnen! In unseren Räumen gelten die aktuellen Corona-Regeln!Die Einhaltung der Regeln liegt während Ihres Aufenhalts in Ihrer Verantwortung!
Rauchen und offenes Feuer ist
im Haus strengstens verboten. Canabis-Konsum ist auf dem ganzen Gelände untersagt! Zuwiederhandlung zieht einen Hausverweis nach sich!
Wiederrechtliches Öffnen der
Fluchttür im 2. Stock wird mit €100,00 und Hausverweis geahndet!
Die Schlafräume dürfen nur
mit Hausschuhen betreten werden.
Die Betten sind bei Ankunft
zu beziehen, Bettwäsche kann selbst mitgebracht werden oder im Haus (€ 6,00)
geliehen werden. Bei Abreise sind die Betten wieder abzuziehen.
Die Nachtruhe dauert in der Regel
von 23 Uhr bis 7 Uhr. Ausnahmen sind nach Absprache mit der Heimleitung
möglich. Außerhalb des Hauses MUSS mit Rücksicht auf die umliegenden Anwohner
nach 22 Uhr laute Musik, lärmen und rufen vermieden werden.
Den Aufforderungen der
Heimleitung ist unbedingt folge zu leisten.
In den Schlafräumen sind die
Herstellung und der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet. Küche
und Aufenthaltsräume sind dafür zu benutzen. Selbstversorgern steht eine
Küche zur Verfügung.Getränke können bei der Heimleitung
erworben werden.
Die Schlafräume müssen am Tag
der Abreise bis 10 Uhr geräumt sein und in ordentlichem, gereinigtem Zustand
der Heimleitung übergeben werden.
Besenrein: Mülleimer jeden genutzten Zimmers, Duschen/WC und Küche laut Mülltrennung, leeren. Betten machen! Tischplattten säubern, Stühle mit der Sitzfläche nach unten auf die Tische legen. Jeden genutzten Raum (auch unter den Betten), Duschen/WC, Flure Treppenhaus kehren.
Tiere sind an der Leine zu
führen.
Bei Beschädigungen von
Einrichtungen, Betten oder Geschirr usw. wird von der Heimleitung eine
Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Reparatur- bzw.
Wiederbeschaffungskosten erhoben.
Eine Haftung für den Verlust,
Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen im Naturfreundehaus wird nur
übernommen, wenn sie der Heimleitung ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben
wurden.
Die Haftung erfolgt im Rahmen
des § 701ff BGB.
Für Fahrzeuge (einschl. Inhalt) jeglicher Art auf
die auf dem Gelände des Naturfreundehauses abgestellt werden, wird nicht
gehaftet.
Die Heimleitung sorgt für die
Einhaltung der Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann sie von
Ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Einen erholsamen Aufenthalt wünscht die Ortsgruppe
Treuchtlingen der NaturFreunde Deutschlands