NaturFreunde-Haus
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Liebe Wanderfreunde und Wanderfreundinnen! Bitte beachtet folgende Corona-Hygiene- Maßnahmen:            

Bitte Mund-Nasenschutz im Gebäude tragen! 

Hände waschen / Hände desinfizieren

Abstand halten

WC/ Duschen bitte einzeln nutzen

Hausordnung Naturfreunde-Haus „Im Grüntälein“
Rauchen und offenes Feuer ist im Haus strengstens verboten.
Wiederrechtliches Öffnen der Fluchttür im 2. Stock wird mit €100,00 geahndet!
Zuwiderhandlung  zieht einen Hausverweis nach sich. 

Die Schlafräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden. 
Die Betten sind bei Ankunft zu beziehen, Bettwäsche kann selbst mitgebracht werden oder im Haus (€ 6,00) geliehen werden. Bei Abreise sind die Betten wieder abzuziehen.

Die Nachtruhe dauert in der Regel von 23 Uhr bis 7 Uhr.
Ausnahmen sind nach Absprache mit der Heimleitung möglich.
Außerhalb des Hauses MUSS mit Rücksicht auf die umliegenden Anwohner nach       22 Uhr laute Musik, lärmen und rufen vermieden werden. Den Aufforderungen der Heimleitung ist unbedingt folge zu leisten.


In den Schlafräumen sind die Herstellung und der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet. Küche und Aufenthaltsräume sind dafür zu benutzen.
Selbstversorgern steht eine Küche zur Verfügung.Getränke können bei der Heimleitung erworben werden. 

Die Schlafräume müssen am Tag der Abreise bis 10 Uhr geräumt sein und in ordentlichem, gereinigtem Zustand der Heimleitung übergeben werden. 
Besenrein: Mülleimer jeden genutzten Zimmers, Duschen/WC und Küche laut Mülltrennung, leeren. Betten machen! Tischplattten säubern, Stühle mit der Sitzfläche nach unten auf die Tische legen. Jeden genutzten Raum (auch unter den Betten), Duschen/WC, Flure Treppenhaus kehren.
Tiere sind an der Leine zu führen.

 Bei Beschädigungen von Einrichtungen, Betten oder Geschirr usw. wird von der Heimleitung eine Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten erhoben.

Eine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen im Naturfreundehaus wird nur übernommen, wenn sie der Heimleitung ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben wurden.  Die Haftung erfolgt im Rahmen des § 701ff BGB. 
Für  Fahrzeuge (einschl. Inhalt) jeglicher Art auf die auf dem Gelände des Naturfreundehauses abgestellt werden, wird nicht gehaftet.

Die Heimleitung sorgt für die Einhaltung der Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann sie von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Einen erholsamen Aufenthalt wünscht
die Ortsgruppe Treuchtlingen der NaturFreunde Deutschlands